Außer laufender Beratung den Unternehmern und natürlichen Personen, haben die Anwälte der Anwaltskanzlei M. Szulikowski Anwaltskanzlei in letzter Zeit im Namen der Mandanten an folgenden bedeutsamen Projekten teilgenommen:
- Vertretung der Gesellschaft polnischen Rechts, die sich mit Export in die Asiastaaten befasst, im Schiedsverfahren in New York sowie vor der Schlichtungskommission ICC in Paris in der Streitigkeit mit der Gesellschaft mit dem Sitz in den USA, die den internationalen Warenabsatz bis zum Vergleich nach den polnischen Vorschriften nach der Beendigung des Schlichtungsverfahrens;
- Vertretung der Gesellschaft, die in Pharmabranche tätig ist, in dem Berufungsverfahren vor Landesberufungskammer in der Sache der Rückerstattung des Vadiums in der Ausschreibung sowie Erwirkung eines vorteilhaften Urteils vor der Landesberufungskammer, der mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts bestätigt wurde, der von ungünstigen Rechtsprechung in ähnlichen Angelegenheiten abweicht‚
- Beratung eines Projektes der Optimierung der internen Regelungen in einer Gesellschaft, die 1700 Arbeitnehmer einstellt, die die Arbeitszeitorganisation (unter Berücksichtigung des sog. Antikrisengesetzes), Optimierung der Regelungen, die die Grundsätze der Arbeitnehmerkontrolle sowie der Optimierung der Struktur der Arbeitnehmervertretung (Vorbereitung der Änderungen in Arbeitsordnung sowie in anderen Unterlagen) betrafen;
- Erstellen eines Gutachten, das die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Einmanngesellschaft des Fiskus betraf, das die Bedingungen aus dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie der Vorschriften über das sog. Kamingesetz sowie aus dem Gebiet des Handelsrechts (die Frage des Mandatserlöschens) betraf;
- Erwirkung an einer ersten Verhandlung eines für den Mandanten der Kanzlei – einer natürlichen Person günstigen Urteils, wobei es um eine Klage auf Grundbuchberichtigung in der Angelegenheit ging, die ein Warschauer Grundstück betraf, das besitzt wurde und vorläufig aufgrund einer Anwartschaft bzw. des Dekretrechts auf das Grundstuck bebaut wurde, auf dem später ein Erbnießbrauch bestellt wurde (die Streitigkeit erforderte, dass aufgrund den historischen Vorschriften der Zeitpunkt des Entstehens des Erbnießbrauchrechts nachgewiesen werden sollte, was über dem Eintritt des Rechts zum gemeinsamen Vermögen der verstorbenen Ehegatten – Erblasser der Mandanten entschieden hat, was im Ergebnis ermöglichte, die irrtümliche Eintragung des Anteils aufgrund eines Erbscheins nach einem Erblasser nachzuweisen, wodurch die günstige Eintragung des Mandanten erwirkt wurde);
- Rechtsberatung der Meldung der Absicht des Unternehmenzusammenschlusses dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sowie die Beratung des Geschäfts der Kontrollübernahme an einer Kapitalgruppe aus einer Baubranche unter Anwendung des geschlossenen Investmentfonds (die Meldung des Zusammenschlusses umfasste auch die Darstellung einer komplexen juristischen Argumentation im Bereich des Fehlens der Kontrolle der Investmentfondsgesellschaft über dem Fonds, der formalrechtlich von dieser Gesellschaft verwaltet wird);
- Rechtsberatung eines Geschäfts, das die Umstrukturierung einer Kapitalgruppe der Gesellschaften, die sich mit der Produktionstätigkeit (Industrietatigkeit) beschäftigte, dessen Grundelement Übernahme der Aktien beim erhöhten Stammkapital vom geschlossenen Investmentfonds war, wobei das Geschäft aus anderen Tätigkeiten bestand, die unter Anwendung einer Treuhandrechnung durchgeführt wurde, darunter auch Tätigkeiten aus dem Gebiet der Umstrukturierung der Verpflichtungen einer Gesellschaft, die daran teilgenommen hat;
- Rechtsberatung der Änderung der Struktur der Aktiengesellschaft vor deren Börseneingang durch Anwendung einer Urheberkonstruktion bei der Anwendung eines geschlossenen Investmentfonds, stimmrechtslosen Aktien in Kommanditgesellschaften auf Aktien, sowie bei der Anwendung des Ausschlusses von den Anforderungen, die Prüfung von Apporte vom Wirtschaftsprüfer, was den schnellen Ablauf des Geschäfts ermöglichte,
- Vorbereitung von Urkunden (darunter der Ordnung und Vertragsmuster), die die Dienstleistungen der Portefeuilleverwaltung über die Maklerfinanzinstrumente von der Maklerhäuser betrafen;
- Beratung der Nichtstandardgeschäfte an Anleihen, darunter u.a. die Vorbereitung der Urkunden, die zur nichtöffentlichen Emission der Anleihen erforderlich ist, sowie die Beratung des Geschäfts bei der Abrechnung der Verpflichtungen gegenüber den Anleihengläubigern durch Eigentumsübertragung an einem Grundstuck.