M. Szulikowski Anwaltskanzlei, außer den geleisteten Dienstleistungen im Rahmen des Service Szulikowski Online, bietet Ihnen Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, die individuell an die Bedürfnisse des jeden Mandanten angepasst ist, an. Unser Angebot umfasst:
- ständige Zusammenarbeit mit dem Mandanten, was die volle und laufende Rechtsberatung gewährleistet,
- Zusammenarbeit im Rahmen eines konkreten Projekts (Geschäfts) durch komplexe Rechtsberatung des Projekts (Geschäfts), die die Vorbereitung der Urkundenentwürfe, laufende Beratung, Teilnahme an Verhandlungen umfasst,
- Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung einer bestimmten Streit- bzw. Verwaltungsangelegenheit, die die Vorbereitung von Schreibenentwürfe, Führung von Briefwechsel im Namen des Mandanten im Rahmen sowie außerhalb des Verfahrens, Teilnahme an Verhandlungen und anderen Sitzungen vor Gerichts-, Verwaltungsorganen, Schiedsgerichten u.ä., Teilnahme an Vergleichsverhandlugen und Mediationen etc.
- Zusammenarbeit im Rahmen der Anfertigung einer rechtlichen Stellung bzw. Beratung hinsichtlich einer konkreten Rechtsfrage, in dem vom Mandanten beschriebenen Sachverhalt.
Die Form der Zusammenarbeit und Charakter der erbrachten Leistung entscheiden über die Art und Weise der Abrechnung mit dem Mandanten. In Betracht kommen:
- Pauschale ohne Stundengrenze bzw. Pauschale mit Stundengrenze, die in einem bestimmten Zeitraum (z.B. monatlich) abgerechnet werden,
- Stundensatz,
- Vergütung mit den Elementen von success fee (Prämie für Erfolgserzielung),
- Quotengerecht festgelegte Vergütung für die Erbringung des im Voraus bestimmten Dienstleistungsumfangs.
Der Umfang der Zusammenarbeit (der geleisteten Rechtberatung) sowie die Grundsätze der Bestimmung der Vergütungshöhe werden stets mit den Mandanten vor der Aufnahme der Beratungsleistung vereinbart.
Im Falle der Vertretung der Mandanten in den Verfahren informieren wir laufend über Ereignisse, die einen Einfluss auf ihre rechtliche Lage haben können und die Varianten folgender Prozesshandlungen werden von uns dargestellt.
Mit den Mandanten werden auch laufend die Fragen vereinbart, die den Arbeitsaufwand, der auf die Vornahme bestimmten Schritten und damit verbundenen Kosten eingesetzt wurde, betrifft, insbesondere Gerichtsgebühren bzw. andere Gebühren und Aufwendungen, die mit dem Verfahren verbunden sind und sich aus den geltenden Vorschriften ergeben.