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DIE LETZTEN ÄNDERUNGEN IM POLNISCHEN RECHT
STEUER FÜR DIE FÖRDERUNG VON KUPFER UND SILBER
Am 18. April 2012 trat das Gesetz vom 2. März 2012 über die Besteuerung der Förderung einiger Bodenschätze (Polnisches Gesetzblatt von 2012, Pos. 362) in Kraft. Mit diesem Gesetz:
- wurden die natürlichen und juristischen Personen, die Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, welche Kupfer und Silber gewerblich fördern, mit einer neuen Steuer belegt;
- wurde die in einem hergestellten Erzkonzentrat enthaltene Kupfer- und Silbermenge bzw. die in einem Abbau des Kupfererzes enthaltene Kupfer- und Silbermenge, wenn der Steuerpflichtige kein Erzkonzentrat herstellt, als Besteuerungsgrundlage hingewiesen;
- wurden die Steuersätze getrennt für eine Tonne gefördertes Kupfers und für ein Kilogramm gefördertes Silbers bestimmt;
- wurden die zuständigen Steuerbehörden hingewiesen. Zuständig sind die Zollamtsvorsteher und Direktoren der Zollkammern, in deren Bezirk sich der Sitz einer juristischen Person oder einer Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit bzw. der Wohnsitz einer natürlichen Person befindet.
POLNISCHES STRAFREGISTER
Am 27. April 2012 trat eine Änderung des Gesetzes über polnisches Strafregister (Polnisches Gesetzblatt von 2011, Nr. 240, Pos. 1432) in Kraft. Mit dieser Änderung:
- wurde polnisches Recht an die durch das Recht der Europäischen Union („EU“) bestimmten Standards angepasst;
- wurde die Informationsübermittlung zwischen dem polnischen Strafregister (poln. „KRK“) und den Strafregistern der anderen EU – Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Strafregisterinformationssystems (sog. ECRIS) in die polnische Rechtsordnung eingeführt;
- wurde genauer bestimmt, dass polnisches Strafregister die Daten der durch ausländische Gerichte rechtskräftig verurteilten polnischen Staatsbürger speichert;
- wurde die Antrag- und Anfragestellung und die Erhaltung der Auskünfte aus dem polnischen Strafregister elektronisch möglich gemacht;
- wurde der Bereich der im polnischen Strafregister gespeicherten Auskünfte erweitert;
- wurde deutlich bestimmt, dass polnisches Strafregister im Teleinformationssystem geführt werden kann.




