1. Skip to Menu
  2. Skip to Content
  3. Skip to Footer>
















Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind sehr erfreut, dass Sie sich entschieden haben, die Webseite unserer Kanzlei zu besuchen.

Mit Erfolg sind wir seit 2004 tätig, wir sind auf Beratung der polnischen und ausländischen Unternehmer spezialisiert, vor allem aus dem Gebiet des weit verstandenen Wirtschaftsrechts.

Die Mission der Kanzlei ist die Sorge für die Zukunft der Mandanten gemäß dem Motto “Zukunft beginnt heute”.

Wir laden Sie herzlich ein sich mit dem ganzen Inhalt www.szulikowski.pl vertraut zu machen, insbesondere mit unseren Dienstleistungen und Grundsätzen der eventuellen Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,



Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner
M. Szulikowski und Partner Anwaltskanzlei


LEGAL NEWSLETTER

DIE LETZTEN ÄNDERUNGEN IM POLNISCHEN RECHT

STEUER FÜR DIE FÖRDERUNG VON KUPFER UND SILBER

Am 18. April 2012 trat das Gesetz vom 2. März 2012 über die Besteuerung der Förderung einiger Bodenschätze (Polnisches Gesetzblatt von 2012, Pos. 362) in Kraft. Mit diesem Gesetz:

  • wurden die natürlichen und juristischen Personen, die Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, welche Kupfer und Silber gewerblich fördern, mit einer neuen Steuer belegt;
  • wurde die in einem hergestellten Erzkonzentrat enthaltene Kupfer- und Silbermenge bzw. die in einem Abbau des Kupfererzes enthaltene Kupfer- und Silbermenge, wenn der Steuerpflichtige kein Erzkonzentrat herstellt, als Besteuerungsgrundlage hingewiesen;
  • wurden die Steuersätze getrennt für eine Tonne gefördertes Kupfers und für ein Kilogramm gefördertes Silbers bestimmt; 
  • wurden die zuständigen Steuerbehörden hingewiesen. Zuständig sind die Zollamtsvorsteher und Direktoren der Zollkammern, in deren Bezirk sich der Sitz einer juristischen Person oder einer Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit bzw. der Wohnsitz einer natürlichen Person befindet. 

POLNISCHES STRAFREGISTER

Am 27. April 2012 trat eine Änderung des Gesetzes über polnisches Strafregister (Polnisches Gesetzblatt von 2011, Nr. 240, Pos. 1432) in Kraft. Mit dieser Änderung:

  • wurde polnisches Recht an die durch das Recht der Europäischen Union („EU“) bestimmten Standards angepasst;
  • wurde die Informationsübermittlung zwischen dem polnischen Strafregister (poln. „KRK“) und den Strafregistern der anderen EU – Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Strafregisterinformationssystems (sog. ECRIS) in die polnische Rechtsordnung eingeführt; 
  • wurde genauer bestimmt, dass polnisches Strafregister die Daten der durch ausländische Gerichte rechtskräftig verurteilten polnischen Staatsbürger speichert;
  • wurde die Antrag- und Anfragestellung und die Erhaltung der Auskünfte aus dem polnischen Strafregister elektronisch möglich gemacht; 
  • wurde der Bereich der im polnischen Strafregister gespeicherten Auskünfte erweitert;
  • wurde deutlich bestimmt, dass polnisches Strafregister im Teleinformationssystem geführt werden kann. 
 

Aktualności


Titelfilter     Anzeige # 
# Beitragstitel Zugriffe
1 24.04.2012 28
2 17.04.2012 32
3 28.03.2012 48
4 24.02.2012 178
5 8.02.2012 207
6 30.11.2011 164
7 29.11.2011 163
8 05.10.2011 496
9 31.05.2011 170
10 02.09.2011 486

PARTNERZY


RANKINGI

M. Szulikowski i Partnerzy Kancelaria Prawna na 53 miejscu wśród ponad 80 najlepszych kancelarii prawnych w Polsce, według VIII rankingu organizowanego przez Dziennik Gazetę Prawną!


LEGAL NEWSLETTER

Wenn Sie unseren Legal Newsletter mit den ausgewählten Informationen erhalten möchten, füllen Sie bitte den Formular aus.