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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind sehr erfreut, dass Sie sich entschieden haben, die Webseite unserer Kanzlei zu besuchen.

Mit Erfolg sind wir seit 2004 tätig, wir sind auf Beratung der polnischen und ausländischen Unternehmer spezialisiert, vor allem aus dem Gebiet des weit verstandenen Wirtschaftsrechts.

Die Mission der Kanzlei ist die Sorge für die Zukunft der Mandanten gemäß dem Motto “Zukunft beginnt heute”.

Wir laden Sie herzlich ein sich mit dem ganzen Inhalt www.szulikowski.pl vertraut zu machen, insbesondere mit unseren Dienstleistungen und Grundsätzen der eventuellen Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,



Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner
M. Szulikowski und Partner Anwaltskanzlei


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DIE LETZTEN ÄNDERUNGEN IM POLNISCHEN RECHT

LANDESGERICHTSREGISTER
Am 1. Januar 2012 trat in Kraft eine Änderung des Gesetzes über Landesgerichtsregister (Polnisches Gesetzblatt vom 2011 Nr. 144, Pos. 851). Kraft dieser Änderung:

  • wurde die Rechtskraft aller Dokumente, die durch Zentrale Information des Landesgerichtsregisters (Centralna Informacja Krajowego Rejestru Sądowego, in Folgendem "CI KRS") ausgestellt wurden, gleichgesetzt;
  • wurde Dokumenten wie Abschriften, Auszüge, Bescheinigungen oder Auskünfte, die durch CI KRS in elektronischer Form ausgestellt werden, den Status einer öffentlicher Urkunde verliehen;  
  • wurden die Fragen des unentgeltlichen Zugangs zu den Auskünften über eingetragene Subjekte sowie über Dokumente aus dem elektronischen Verzeichnis der Dokumente der Gesellschaften durch CI KRS geregelt;   
  • wurde die Möglichkeit eingeführt, selbst Ausdrücke von Dokumenten aus dem Landesgerichtsregister, die unter der Bedingung, dass sie Merkmale besitzen, die ihre Überprüfung mit den Daten aus dem Landesgerichtsregister ermöglichen, mit den durch CI KRS ausgestellten Dokumenten rechtlich gleichgesetzt sind, herunter zu laden;
  • wurde die Möglichkeit eingeführt, ins Unternehmerregister die Adresse der Webseite oder die E-Mail-Adresse des Unternehmers einzutragen.

HANDEL MIT FINANZINSTRUMENTEN
Am 1. Januar 2012 trat in Kraft eine Änderung des Gesetzes über Handel mit Finanzinstrumenten und einiger anderen Gesetzen (Polnisches Gesetzblatt vom 2011 Nr. 234, Pos. 1391). Kraft dieser Änderung:

  • wurde ermöglicht, Sammelkonten für Wertpapiere u.a. durch Finanzberatungsunternehmen, Banken, die auch als Wertpapiermakler tätig sind, Depotbanken, ausländische Investmentfonds oder das Staatliche Wertpapierdepot (Krajowy Depozyt Papierów Wartościowych S.A.) zu führen;  
  • wurde die Bedingung festgelegt, dass Besitzer der Sammelkonten nur die Einrichtungen sein dürfen, die zur Registrierung von Finanzinstrumenten in einem anderen EU-Staat oder in einem gleichgesetzten Staat berechtigt sind;   
  • wurde das Prinzip der Pflichtvermittlung des Besitzers des Sammelkontos bei Ausübung der Rechte aus dort deponierten Wertpapieren eingeführt;  
  • wurden die Richtlinien für die Bestimmung der Berechtigten aus den Wertpapieren auf Sammelkonten, die Vorgehensweise bei Ausübung dieser Rechte, die Rechtsfolgen der Eintragungen auf Sammelkonten auf dem Staatsgebiet Polens sowie die Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Führung von Sammelkonten geregelt;  
  • wurde der Besitzer eines Sammelkontos verpflichtet, auf Aufforderung des Amtes für Finanzaufsicht oder des Generalinspektors für Finanzauskunft u.a. Auskünfte über berechtigte Personen aus registrierten auf solchem Konto Wertpapieren und ihre Bestände zu geben.


 


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